Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege

23.01.2015
SGK fällt historischen Entscheid für den Pflegeberuf
Die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission stimmt der parlamentarischen Initiative «gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» mit 19 zu 3 Stimmen zu.
Pflegefachpersonen sollen in Zukunft ihre Leistungen ohne ärztliche Verordnung bei den Krankenkassen abrechnen können. Das hat die nationalrätliche Gesundheits- und Sozialkommission SGK heute mit grosser Mehrheit entschieden. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ist sehr erfreut. „Das ist ein historischer Schritt für die professionelle Pflege. Endlich wird anerkannt, dass Pflege mehr ist als ein ärztlicher „Hilfsberuf“ und dass die Pflegefachpersonen durchaus in der Lage sind, für ihre eigenen Leistungen die Verantwortung zu tragen, auch gegenüber den Krankenkassen“, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des SBK.
Die Unterstützung der Patienten bei der Körperpflege und Ernährung, die Verhinderung von Komplikationen wie Wundliegen oder Thrombosen, die Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen, damit sie einen möglichst grossen Teil der Pflege selber übernehmen können – das sind alles Leistungen, die Pflegefachpersonen bereits heute in eigener Kompetenz er-bringen. Damit diese pflegerischen Leistungen aber von den Krankenkassen vergütet werden, braucht es bis anhin die Unterschrift eines Arztes, was in der Praxis zu einem völlig unnötigen administrativen Aufwand führt.
Mit dem nun von der SGK verabschiedeten Gesetzestext für die parlamentarische Initiative «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» von Nationalrat Rudolf Joder sollen künftig solche Leerläufe und Doppelspurigkeiten wegfallen. Dank einer Änderung im KVG können Pflegefachpersonen künftig ihre Pflegeleistungen direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Am bewährten Delegationsmodell im Bereich der diagnostischen und therapeutischen Massnahmen ändert sich damit nichts. Hier verordnen weiterhin die medizinischen Fachpersonen die Behandlungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten, das Einführen von Kathetern oder eine Atemtherapie. Die Gesetzesänderung wird nun in Vernehmlassung gehen und anschliessend im National- und Ständerat debattiert. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen beide Kammern dem Anliegen zustimmen.
Kommt die Gesetzesänderung durch, verliert der Pflegeberuf seinen bisherigen Status als «Hilfsberuf». «Endlich wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen dazu im Stande sind, auch gegenüber den Krankenkassen die Verantwortung für ihre Leistungen zu tragen», sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. «Das ist ein wichtiger Schritt für einen attraktiven Pflegeberuf und ein zukunftsträchtiges Gesundheitswesen. Ich bin überzeugt, dass so der hohen Ausstiegsrate im Beruf entgegengewirkt werden kann.» Das sei wichtig vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz bis ins Jahr 2030 die Zahl der über 65-Jährigen um über 50 Prozent steigen wird, verbunden mit einer entsprechenden Zunahme der pflegebedürftigen Menschen.
Ein Video-Interview mit Rudolf Joder
10.04.2014
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlaments-
gesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistun-
gen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil
auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung
erbracht werden.
Veröffentlicht am 06.07.2015
Download 2014_08_04_Argumentarium_final_DE.pdf