Gesetz über die Unvereinbarkeit

Wieder Staatsbürger wie alle anderen sein
1) Wir wollen Mit-Erbauer und Partner des Walliser Gesundheitssystems sein
2) Wir wollen für unser Fachgebiet in politischen Kreisen eintreten.
3) Vor der Entstehung des GNW waren wir für den Grossrat wählbar und nun sind wir es nicht mehr seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes
4) Kein Angestellter des Spital Wallis (GNW) kann in den Walliser Grossrat gewählt werden, weder eine Sekretärin, ein Techniker noch ein Arzt
5) In einem Alters- und Pflegheim (VWAP) oder in den sozialmedizinischen Zentren (SMZ) ist das Pflegepersonal für den Grossrat wählbar
6) Der Kanton Wallis ist der einzige Kanton in der Westschweiz, welcher das Personal von seinen Spitälern vom Grossrat ausschliesst
7) Wir wollen ein Ende dieser Ungleichheit für das Pflegepersonal
Der Vorstand des SBK Wallis setzt sich für die gleiche Wählbarkeit für alle Pflegefachpersonen ein.
Veröffentlicht am 07.04.2014
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