Das Krankenversicherungsgesetz schreibt allen Anbietern von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung vor, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen.

Die Grundlagen zur Qualitätssicherung und -förderung der freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen sind im geltenden Rahmenvertrag "Qualitätssicherung" zwischen dem SBK und Santésuisse festgehalten und im SBK-Qualitätskonzept umgesetzt.

Das Qualitätsprogramm besteht aus einer Selbstevaluation mittels Fragebogen, einer punktuellen Fremdevaluation durch die Concret AG (Zertifizierungsstelle für Pflegequalität) sowie die Teilnahme an den Qualitätstagen.